Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
Für laufende Aufträge wie Lohnabrechnung oder Buchführung vereinbare ich gern Pauschalhonorare mit Ihnen.
Lassen Sie sich ein persönliches Angebot machen.
Die Kosten für die Buchführung inkl. Kontieren der Belege und Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung berechnen sich nach der Vergütungsverordnung wie folgt:
Jahresumsatz 100.000,-€ netto
Gebührenrahmen = 31,-€ bis 189,-€ netto pro Monat
Die Mittelgebühr daraus beträgt 110,-€ netto pro Monat.
Ihre Aufbereitung des Belegwerks entscheidet über eine Abweichung nach oben bzw. unten.
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